Gedenkstättenordnung


Herzlich willkommen in der Gedenkstätte Lager Sandbostel!
Bitte beachten Sie: Die Gedenkstätte Lager Sandbostel ist ein Ort, an dem zwischen 1939 und 1945 tausende Menschen litten und starben. Bitte bedenken Sie, dass an diesem Ort Menschen ihrer hier verstorbenen Angehörigen gedenken. Wir bitten Sie daher, einige Verhaltensregeln einzuhalten.

Bitte beachten Sie:
-    Tragen Sie Kleidung, die in der Gedenkstätte angemessen ist und verhalten Sie sich respektvoll dem historischen Ort, den Menschen, die in Sandbostel gelitten haben und gestorben sind und anderen Besucher*innen gegenüber.
-    Soweit andere Besucher*innn nicht gestört oder in ihren Persönlichkeitsrechten beschränkt werden, sind Film- und Fotoaufnahmen zu privaten Zwecken gestattet. Für den öffentlichen Gebrauch bestimmte Foto-, Audio- und Filmaufnahmen müssen im Vorfeld schriftlich angemeldet und genehmigt werden.
-    Die wörtliche Wiedergabe der Inhalte von Führungen der Mitarbeiter*innen und der Beauftragten der Gedenkstätte vollständig oder auszugsweise in Film, Ton oder gedruckter Form in den Printmedien sowie im Internet (Social Media u. a.) bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Mitarbeiter*innen und der Beauftragten der Stiftung.
-    Wir empfehlen, von einem Besuch mit Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren generell abzusehen. Wenn Sie mit Kindern in die Gedenkstätte kommen, empfehlen wir die Kinder zu begleiten und die Ausstellung gemeinsam anzuschauen. Achten Sie bitte darauf, dass die Kinder sich dem Ort entsprechend verhalten. 
-    Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der von ihnen Begleiteten verantwortlich.
-    Alle Türen, die in den Gebäuden der Gedenkstätte offenstehen und nicht durch ein gelbes „Zutritt verboten“-Schild gesperrt sind, können betreten werden. Es handelt sich dabei aber um alte, teils ruinöse Gebäude. Bitte verhalten Sie sich umsichtig und verzichten Sie im Zweifelsfall lieber auf den Zutritt. Bitte beachten Sie, dass die Stiftung keine Haftung übernimmt.
-    Nicht alle Wege im ehemaligen Kriegsgefangenenlager sind verkehrssicher ausgebaut. Vorsicht, es besteht stellenweise Unfallgefahr. Bitte beachten Sie, dass die Stiftung keine Haftung übernimmt.
-    Fast alle musealen Einrichtungen sind für Rollstuhlfahrer*innen erreichbar. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Personal in der Hauptausstellung.
-    Die Exponate in den Ausstellungen sind Zeugnisse von unersetzlichem Wert, bitte berühren Sie diese nicht. Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
-    Für Sachbeschädigungen oder Diebstahl haften die Verursacher*innen oder deren Erziehungsberechtigte.
-    Die Gedenkstätte haftet nicht für Gegenstände, die auf dem Gelände oder in den Gebäuden abgelegt oder in der Garderobe aufgehängt werden.
-    Die Gedenkstätte Lager Sandbostel behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, die durch antidemokratische, rassistische oder andere, dem Stiftungszweck widersprechende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder treten, den Zutritt zur Gedenkstätte zu verwehren oder sie von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Gedenkstätte sowie die Honorarkräfte und Gedenkstättenguides sind autorisiert das Hausrecht auszuüben. 
-    Die Ausstellungen sowie das Gelände der Gedenkstätte Lager Sandbostel öffnen und schließen zu den ausgewiesenen Zeiten. Bitte planen Sie die Schließzeit bei Ihrem Besuch ein.
-    Das Tor zum Gelände wird ebenso mit dem Ende der Öffnungszeiten geschlossen. Beachten Sie bitte, dass ein Verlassen des Geländes mit einem Fahrzeug danach nicht mehr möglich ist. Ein Aufenthalt über Nacht ist nicht gestattet.
-    Auf dem Parkplatz der Gedenkstätte gilt die Straßenverkehrsordnung. Im Sinne des Umweltschutzes und zur Vermeidung von Lärm ist das Parken mit laufendem Motor nicht gestattet. Das Befahren des weiteren Gedenkstättengeländes mit Fahrzeugen bedarf einer gesonderten Genehmigung.

Nicht gestattet sind:
-    In irgendeiner Form die Totenruhe zu stören.
-    Äußerungen oder Handlungen, die in irgendeiner Form die Freiheit und die Würde anderer Menschen verletzen (Art. 1 GG), sei es wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuellen Orientierung oder Religion.
-    Rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten.
-    Das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb im rechts-extremen Feld anzusiedeln sind.
-    Der Verzehr von Speisen auf dem gesamten Gedenkstättengelände und den Ausstellungsräumen (Ausnahmen nur in den dafür vorgesehenen Räumen oder nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeiter*innen).
-    Das Rauchen auf dem gesamten Gedenkstättengelände und in allen Gebäuden (Ausnahmen nur in den gekennzeichneten Raucher*innenplätzen).
-    Der Verzehr von alkoholischen Getränken auf dem gesamten Gelände der Gedenkstätte Lager Sandbostel.
-    Sportliche Aktivitäten sowie das Mitführen von Fahrrädern, Skateboards, Rollerblades oder Rollschuhen auf dem Gedenkstättengelände sowie das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen sind nicht gestattet (ausgenommen Rollstühle und Gehhilfen). Nutzen Sie für Ihre Fahrräder bitte die auf dem Parkplatz vorgesehenen Ständer.
-    Tiere (ausgenommen Assistenzhunde) sind in den Ausstellungsgebäuden untersagt. Auf dem Außengelände können Hunde eng angeleint mitgeführt werden. Hundeführer*innen haben dafür zu sorgen, dass die Hunde sich ruhig verhalten. 
-    In den Ausstellungen der Einsatz von Blitz- und Kunstlicht jeder Art.
-    Der Einsatz von Mediengeräten mit Lautsprechern. Dies gilt auch für Radios in Kraftfahr-zeugen.

Nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leitung der Gedenkstätte Lager Sandbostel ist gestattet:
-    Jede Form gewerblicher Betätigung (Foto- und Filmaufnahmen, Führungen etc.)
-    der Aufbau von Stativen und Scheinwerfern zur Anfertigung von Aufnahmen
-    Die Ausgabe von Druckerzeugnissen aller Art.
-    Das Anbringen und Mitführen von Plakaten und Transparenten.
-    Veranstaltungen und Demonstrationen.

Die Mitarbeiter*innen und Beauftragten der Stiftung Lager Sandbostel sind angewiesen, die Grundregeln für den Gedenkstättenbesuch durchzusetzen. Sie sind befugt, Verhaltensanordnungen zu treffen. Wer diesen nicht Folge leistet, kann vom Besuch der Gedenkstätte ausgeschlossen werden. 
Bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten.
Die Besucherordnung gilt in allen Gebäuden und auf dem gesamten Gelände der Gedenkstätte Lager Sandbostel. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Sandbostel den 1. Februar 2026
Der Geschäftsführer der Stiftung Lager Sandbostel