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Derzeit wird in den regionalen Medien eine teils sehr vehemente Debatte um die angemessene Nutzung des Geländes des ehemaligen Kriegsgefangenen- und KZ-Auffanglagers Sandbostel geführt. Dabei geht es unter anderem um den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Vorplatz der ehemaligen Desinfektion/Entlausung sowie um dort vor Baubeginn nicht durchgeführte archäologische Untersuchungen.
An dieser Stelle sollen der Neubau des Einfamilienhauses sowie die Debatte darum nicht formalrechtlich oder moralisch-ethisch bewertet werden, sondern allein die von den Diskutanten vorgebrachten Behauptungen zu diesem sehr komplexen und vor allem sehr sensiblen Thema richtiggestellt werden.
Bei dem in Zeitungs- und Debattenbeiträgen immer wieder angeführten Baugrundstück handelt es sich nicht – wie häufig behauptet – um den ehemaligen Appellplatz des Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlagers (Stalag) X B. Entsprechend der damaligen „Dienstanweisung über Raumbedarf, Bau und Einrichtung eines Kriegsgefangenenlagers“ waren die „Antreteplätze“, respektive die Appellplätze, in den rückwärtigen Bereichen der massiven Unterkunftsbaracken an der Lagerstraße angelegt.
Nachdem ab 1940 in einer zweiten Bauphase zur Erhöhung der Belegungszahlen auf 30 000 Kriegsgefangene weitere hölzerne Unterkunftsbaracken gebaut worden waren, fanden die Appelle barackenweise auf den Freiflächen zwischen den Gebäuden statt.
Das Areal, auf dem kürzlich das Einfamilienhaus errichtet wurde, war der Freibereich vor der Entlausungsanlage/Desinfektion im so genannten Vorlager des Kriegsgefangenenlagers. Hier mussten die Kriegsgefangenen bei ihrer Aufnahme in das Stalag X B (und unregelmäßig auch während ihres Lageraufenthalts) warten, bis die Kleidung und sie selbst desinfiziert waren.
Vor allem im Winter 1941/42 sind an diesem Ort Hunderte zumeist sowjetische Kriegsgefangene erfroren, während sie bei Minustemperaturen unbekleidet auf ihre Kleidung warten mussten. Die Leichname der verstorbenen Gefangenen wurden mit Karren oder Fuhrwerken auf den etwa 2,5 km entfernten Lagerfriedhof im Dorf Sandbostel gebracht (Sandbostel I, die heutige „Kriegsgräberstätte Sandbostel“) und dort in Massengräbern bestattet. Im Archiv der Gedenkstätte Lager Sandbostel liegen einige Zeitzeugenaussagen über die entwürdigende Beerdigung der sowjetischen Kriegsgefangenen vor. Da das Stalag X B in Sandbostel über einen 1941 eigens eingerichteten Friedhof verfügte, ist es unwahrscheinlich, dass zu diesem Zeitpunkt inmitten des Lagerareals Massengräber für verstorbene Kriegsgefangene angelegt wurden. Derartiges ist auch für andere Kriegsgefangenenlager nicht belegt.
Ab dem 12. April 1945 wurden nachweislich 1126 verstorbene KZ-Häftlinge, die ab diesem Zeitpunkt mit so genannten „Evakuierungstransporten“ aus mehreren geräumten KZ-Außenlagern und dem Stammlager KZ Neuengamme in das Stalag X B kamen, in Massengräbern an einem Weg zum nahe gelegenen Dorf Mintenburg (Sandbostel II) bestattet. Nur 27 Tote des KZ-Auffanglagers wurden auf dem Lagerfriedhof (Sandbostel I) beigesetzt. Die KZ-Häftlinge blieben in dem ehemaligen Marinelager (Marlag), einem geräumten Teil des Kriegsgefangenenlagers, weitgehend sich selbst überlassen.
Bereits auf den bis zu zehn Tage dauernden Transporten waren viele Häftlinge gestorben. In Sandbostel forderten Unterernährung und Krankheiten weitere um die 2000 Todesopfer. Auch nach der Befreiung des Stalag X B und des KZ-Auffanglagers am 29. April 1945 durch die britische Armee starben trotz eingeleiteter Hilfsmaßnahmen noch Hunderte Menschen an Entkräftung und Krankheiten.
Nachdem in den letzten Kriegstagen bei fanatischen Abwehrkämpfen eine kleine Brücke über die Oste am 24. April 1945 durch Wehrmachtssoldaten eines deutschen Panzerverbandes gesprengt und damit die einzige Zuwegung zum Lagerfriedhof zerstört wurde, wurde begonnen, die ab diesem Zeitpunkt im Stalag X B gestorbenen KZ-Häftlinge in Massengräbern direkt auf dem Lagerareal nahe des Marlag (KZ-Auffanglager) und des Zivilinternierungslagers (Ilag) zu bestatten (Sandbostel IVa und IVb, zusammen 496 Tote).
Neben der Organisation der Notversorgung von etwa 20 000 befreiten Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen, begann die britische Armee auch damit, alle Massengräber und Gräberfelder um das befreite Lager herum mit Gedenksteinen zu kennzeichnen. Im Eingangsbereich des ehemaligen Kriegsgefangenen- und KZ-Auffanglagers Stalag X B wurde zudem ein Gedenkort für die zu diesem Zeitpunkt 2070 verstorbenen KZ-Häftlinge eingerichtet. Nach dem Abzug der britischen Armee Ende 1948 wurde der Gedenkstein von unbekannter Hand entfernt.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die britische Armee bei diesem respektvollen Gedenken kurz zuvor angelegte Massen- oder Einzelgräber, die sich auf dem Vorplatz der Entlausung und damit inmitten des befreiten und ab Juni 1945 als britisches Internierungslager (No. 2 CIC) genutzten Lagers befanden, „übersehen“ hat.
Die Grabanlagen wurden jedoch erneut vernachlässigt und einige Gedenksteine sogar entfernt. Eine Gruppe ehemaliger KZ-Häftlinge aus Frankreich und der Arbeitsgemeinschaft Neuengamme fand im April 1952 sehr verwahrloste Grabanlagen vor. Nach einer Intervention des französischen Gräberoffiziers wurde 1953/54 die grundlegende Umgestaltung der Friedhöfe geplant.
Bei verschiedenen Gedenk- und Forschungsfahrten wurden die Massengräber um das ehemalige Kriegsgefangenen- und KZ-Auffanglager herum sehr genau mit Fotografien und in jeweils übereinstimmenden Lageplänen dokumentiert. Vor allem die Überlebenden waren bemüht, alle Grablagen ihrer verstorbenen Kameraden würdevoll memoriert zu wissen.
Eine grundlegende Untersuchung der Massengräber fand ab dem 6. Juli 1954 durch die „Mission de Recherche des Victimes de la Guerre“ (Untersuchungsmission für Kriegsopfer) statt. Im Auftrag der französischen Botschaft und auf Grundlage der „Convention sur le Reglement de certains Problèmes nés de la Déportation de France“ vom 23. Oktober 1953 sollten alle identifizierbaren Gebeine französischer KZ-Häftlinge nach Frankreich überführt und in würdevollen Ehrengräbern bestattet werden. Im Rahmen der umfangreichen Untersuchung wurden zwischen 1954 und 1956 insgesamt 2780 Gräber geöffnet, darunter alle bekannten Massengräber (Sandbostel II sowie IVa und IVb), das Gräberfeld bei dem ehemaligen Notlazarett (Sandbostel III), einige Einzelgräber mit bestatteten KZ-Häftlingen auf dem Lagerfriedhof (Sandbostel I) und einzelne Grablagen in Dörfern der Umgebung. Die Leichen wurden exhumiert und forensisch untersucht; die identifizierten französischen Gebeine überführte man nach Frankreich.
Die Gebeine von Häftlingen anderer Nationen sowie die der unbekannten Toten wurden in das Gräberfeld II auf den ehemaligen Lagerfriedhof (Sandbostel I, der heutigen „Kriegsgräberstätte Sandbostel“) umgebettet. Hier erhielten die meisten Gräber einen inzwischen entfernten Kissenstein mit der Aufschrift „Unbekannt“. Durch belgische und niederländische Gräberdienste wurden später weitere identifizierte Gebeine verstorbener KZ-Häftlinge nach Belgien und in die Niederlande überführt.
Im Rahmen der Gedenkfeier am 29. April 2010, dem 65. Jahrestag der Befreiung des Kriegsgefangenen- und KZ-Auffanglagers Stalag X B Sandbostel, überreichte der Verteidigungsattaché an der französischen Botschaft in Berlin, General Bruno Pinget, die tabellarische Zusammenstellung der seinerzeitigen Exhumierungsprotokolle der französischen Mission de Recherche (dem französischen Pendant des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge) der Stiftung Lager Sandbostel.
Im Juni 2010 erhielt die Gedenkstätte Lager Sandbostel zudem vom Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau aus dem Nachlass des deutschen Arztes Günther Paul Schulz 509 Fotos von Skelettteilen sowie 23 Fotos von Exhumierungen, forensischen Untersuchungen und Umbettungen.
Günther Paul Schulz war zwischen 1954 und 1956 als Pathologe und Forensiker an den Exhumierungen der Gebeine aus den Einzel- und Massengräbern An der Höhne, Brillit, Mulsum, Sandbostel I, Sandbostel II und Sandbostel IV beteiligt.
In seinem Nachlass findet sich auch ein Lageplan, in dem alle von der technischen Abteilung der „Mission de Recherche des Victimes de la Guerre“ identifizierten Massengräber um das Kriegsgefangenen- und KZ-Auffanglager Sandbostel herum exakt eingetragen sind.
Die hier angeführten Fakten und vor allem die aufgezeigte gründliche Untersuchung durch die „Mission de Récherche des Victimes de la Guerre“ lassen es aus wissenschaftlicher Sicht unwahrscheinlich erscheinen, dass im Bereich des Einfamilienhaus-Neubaus – dem Vorplatz der ehemaligen Entlausung – zu Lagerzeiten oder nach der Befreiung Massen- oder Einzelgräber angelegt worden sind und dass es auf oder um das Areal des ehemaligen Kriegsgefangenen- und KZ-Auffanglagers Stalag X B herum noch eingeebnete Massengräber gibt. Es wäre einer durchaus notwendigen aber versachlichten Diskussion sicherlich dienlich, wenn dieses vor allem aus Respekt den zehntausenden Opfern gegenüber berücksichtigt würde.“